Notfonds

Die Stiftung Kirchenburgen hat einen Notfonds eingerichtet, um in dringenden Fällen schnell und unbürokratisch helfen zu können. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Folgenden.

1. Was kann aus dem Notfonds finanziert werden?

Das Geld aus dem Fonds steht für akute Notfälle wie zum Beispiel Sturmschäden zur Verfügung, nach denen ein schnelles Eingreifen unverzichtbar ist, um Folgeschäden zu verhindern. Die Mittel sind ausschließlich für Sicherungsmaßnahmen, Bergungen oder Notreparaturen an Kirchen und Kirchenburgen gedacht. Umfassendere Reparaturen oder Restaurierungen können aus dem Fonds nicht finanziert werden.

2. Wie kann eine Förderung aus dem Notfonds beantragt werden?

Wird ein schnelles Eingreifen durch einen akuten Notfall erforderlich, so wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Beschreibung der Schäden und der vorgeschlagenen Maßnahmen an das Büro der Stiftung Kirchenburgen. Fotos helfen, Schäden genauer zu beschreiben. Bitte machen Sie auch Angaben über eventuell vorhandene Baupläne, Aufmaße oder andere Unterlagen, die für die geplanten Notmaßnahmen relevant sein könnten. Die Stiftung Kirchenburgen entscheidet kurzfristig und unbürokratisch über eine Förderung. Vom Antragsteller wird ein finanzieller Eigenanteil oder die Unterstützung der Arbeiten durch Sachleistungen erwartet, da keine 100%-Förderung möglich ist.

3. Wie viel Geld ist vorhanden?

Der Fonds ist jährlich mit mindestens 1.000 EUR ausgestattet, die anteilig für Notmaßnahmen eingesetzt werden können. Wir bemühen uns um die Aufstockung dieses Betrages durch die Einwerbung von zusätzlichen Spenden oder Fördermitteln, können dies aber nicht für jedes Jahr garantieren. Sollten die Mittel im Laufe eines Jahres nicht vollständig ausgeschöpft werden, verfallen sie nicht, sondern können im Folgejahr zusätzlich eingesetzt werden.

4. Woher kommt das Geld?

Der Förderverein der Stiftung Kirchenburgen stellt für den Notfonds einen Sockelbetrag in Höhe von 1.000 EUR pro Jahr zur Verfügung. Für den Zeitraum 2019 bis 2023 wurde von der deutschen Bundesbeauftragten für Kultur und Medien zusätzliche 13.000 Euro zur Verfügung gestellt. In anderen Jahren konnte der Notfonds durch private Spenden aufgestockt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Büro der Stiftung Kirchenburgen.

Projektliste Notprogramm 2016 – 2024