Der Förderverein der Stiftung Kirchenburgen stellt ab sofort jährlich 1.000 EUR zur Einrichtung eines Notfonds für bedrohte Kirchen und Kirchenburgen zur Verfügung. Diese Mittel sind für akute Notfälle wie zum Beispiel Sturmschäden gedacht, in denen ein schnelles Eingreifen unverzichtbar ist, um Folgeschäden zu verhindern. Daher können ausschließlich Sicherungsmaßnahmen, Bergungen oder Notreparaturen finanziert werden.
Förderungen werden nach formloser Beantragung durch die Stiftung Kirchenburgen kurzfristig und unbürokratisch vergeben. Von den Antragstellern wird ein finanzieller Eigenanteil oder die Unterstützung der geplanten Notmaßnahmen durch Sachleistungen erwartet, da keine 100%-Förderung möglich ist.
Die Mittel sind anfangs begrenzt. Ein verantwortungsvoller und transparenter Einsatz verbessert allerdings die Chancen, weitere Unterstützer zu finden, die den Fonds mittelfristig aufstocken werden.
Ansprechpartner im Stiftungsbüro zur Beantragung und Vergabe der Mittel sind der Beauftragte für Denkmalpflege Sebastian Bethge und der Geschäftsführer Philipp Harfmann. Anträge können ab dem 15. August 2017 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.