Die Stiftung Kirchenburgen, die Leit- und Koordinierungsstelle der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien (EKR) für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Kirchenburgenlandschaft, erhält eine Sonderförderung von über einer Million Euro. Der Bundestagsbeschluss zu dieser Förderung wurde schon 2018 getroffen. Die Verhandlungen über die konkrete Verwendung der Mittel sind derzeit in der Schlussphase.
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages stellt die deutsche Bundesbeauftragte für Kultur und Medien eine Sonderförderung in Höhe von 1,1 Millionen Euro für die Arbeit der Stiftung Kirchenburgen zur Verfügung. Diese Summe steht bis zum Ende des Jahres 2022 für diverse Maßnahmen bereit, die die Sicherung und Erhaltung der siebenbürgisch-sächsischen Kirchenburgenlandschaft in den Mittelpunkt stellen. Vorgesehen sind die Durchführung von baulich-denkmalpflegerischen Vorhaben an ausgewählten Objekten, die Vorbereitung der Dokumentation der mobilen Kulturgüter im Eigentum der EKR sowie flankierende Maßnahmen zur Optimierung der kirchlichen Denkmalpflege und zur Bekanntmachung dieses kulturellen Erbes.
Die Förderung wird an den Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturrat ausgeschüttet, der als Verein mit Sitz in Deutschland seit vielen Jahren Projekte zum Erhalt des siebenbürgisch-sächsischen Kulturerbes koordiniert und durchführt. Für die aktuelle Förderung fungiert er als Projektträger und Kooperationspartner der Stiftung Kirchenburgen.
„Die Stiftung Kirchenburgen ist für diese Förderzusage sehr dankbar und sieht sie als Möglichkeit, das eigene Wirken entscheidend weiterzuentwickeln“, sagt Geschäftsführer Philipp Harfmann.